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Geschrieben von Swetlana Reutener
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Ist es einer Russin überhaupt möglich, ohne Eheschein mit einem Schweizer eine gute Stelle zu finden oder sich selbstständig zu machen? Das Amt für Wirtschaft und Arbeit gibt eine eindeutige Antwort: „Ausschlaggebend ist, dass die Person hochqualifiziert ist und dass ihr Arbeitgeber den Nachweis erbringt, dass in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten keine gleichwertige Person für diesen Job zu finden ist.“ Im Jahre 2008 werden in der Schweiz 4000 Arbeitsbewilligungen für Drittstaaten Länder (USA, Osteuropa, Kanada, Südamerika usw.) ausgestellt werden. Für die Schweizer Wirtschaftsbedürfnisse braucht man gut ausgebildete Personen. Dabei spielt die Nationalität keine Rolle.
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